Das Kinderparlament des Kinderdorfes Duisburg e.V.

Zusammensetzung:

Die Gruppen des Kinderdorfes Duisburg e. V. wählen in einem Gruppengespräch
ihren jeweiligen Abgeordneten und einen Stellvertreter.
Diese Kinder / Jugendlichen sind Mitglieder des Kinderparlaments.

Mitglieder des Kinderparlaments

Zweck:

Das Parlament sieht seine Aufgabe u. a. in der Partizipation /
in der Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen, das Leben im
Kinderdorf mitzugestalten.

Vorstand:

Die Parlamentsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen

- Präsidenten
- Vizepräsidenten
- Schriftführer
- Kassenführer

Die Arbeit der Abgeordneten wird unterstützt von zwei Erziehern,
den sogenannten Alterspräsidenten.

Zeit:

Das Kinderparlament besteht seit Mai 1997 und trifft sich seither während
der Schulzeit montags, um 17.00 Uhr auf dem Gelände des Kinderdorfes Duisburg e. V.
an der Rotdornstraße. Die Parlamentsversammlungen dauern ca. eine Stunde.



Für die Teilnahme an den Parlamentssitzungen erhalten die Abgeordneten eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,25 Euro pro Sitzung.

Aufgaben des Kinderparlaments:

- Entwicklung von Ideen / Projekten und ggf. deren Durchführung oder Organisation
- Interne Veranstaltungen anregen, planen und mitgestalten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Repräsentation des Kinderdorfes Duisburg e. V.
- Teilnahme an Wettbewerben
- Beschaffung und Sammlung von Informationen
- Verantwortlicher Umgang mit Finanzmitteln und Ressourcen
- Selbstverwaltung
- Eigenverantwortliche Arbeitsgruppen bilden
- Wertediskussion
- Kinderparlamentsstand bei Festen (Sommerfest, Weihnachtsbasar)
- Politikinteresse wecken.
- Aktivitäten nach den Bedürfnissen der Parlamentarier

© by Kinderdorf-Duisburg eV. 05/2012